Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungsschritte im Bereich der Sportaktivitäten beschlossen. Demnach dürfen Sportvereine ab dem 6. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe in weitgehend normalem Rahmen durchführen. Im Zentrum stehen die Massnahmen zur Nachverfolgbarkeit allfälliger Infektionsketten.
Im Unihockey ist der Körperkontakt für alle Stufen wieder zulässig. Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von Schutzkonzepten (siehe Punkt 3.) der Betrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden.
Die weitgehende Normalisierung der Sportaktivitäten sowohl im Training wie auch im Wettkampf führt dazu, dass die Distanzregeln nicht ständig eingehalten werden können. Abseits des Spielfeldes sind die Vorgaben des BAG immer einzuhalten.
1. Übergeordnete Grundsätze
Im Zentrum stehen ab 6. Juni 2020 die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport, sie sind immer einzuhalten:
1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
4. Präsenzlisten führen (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
5. Bezeichnung verantwortlicher Person
Der Grundsatz «Distanz halten» kann auf dem Spielfeld nicht ständig eingehalten werden, Körperkontakt ist auf dem Spielfeld explizit zulässig.
2. Merkblatt Verhaltensregeln ab 6. Juni 2020
Swiss Olympic hat die Verhaltensregeln für den Sport in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt. Dieses neue Merkblatt gilt einheitlich für alle Sportarten in der Schweiz:
- Verhaltensregeln ab dem 06. Juni 2020 (PDF 41 KB)
3. Schutzkonzept ab 6. Juni 2020
Nachfolgend findet ihr das ab sofort geltende Schutzkonzept für unseren Verein. Das aktuelle Schutzkonzept wird durch dieses neue Schutzkonzept abgelöst.